Postbank verursacht Schäden! Wir helfen Postbankkunden bei Problemen!

Postbank verursacht Schäden! Wir helfen Postbankkunden bei Problemen!

Die Postbank bereitet seit geraumer Zeit ihren Kunden Probleme und die wiederum reagieren mit einer Vielzahl von Beschwerden wegen Beeinträchtigungen bei der Abwicklung von Bankgeschäften und der Nichterreichbarkeit des Kundenservices. Das Problem: Die Deutsche Bank hat die Postbank übernommen und überführt die Daten der Postbank-Kunden in die Systeme der Deutschen Bank. Offenbar hatte man sich das leichter vorgestellt als es nun tatsächlich der Fall ist. Viele Kunden konnten nicht auf ihre Konten zugreifen. In Zeiten des Online- und Mobile-Bankings kann man das nicht als kleine Panne abtun, sondern es handelt sich um ein gravierendes Problem, das für manche Kunden nicht nur unangenehm ist, sondern sie auch in extrem schwierige Situationen bringen kann. Die „Störungen“ sind so gravierend, dass die Finanzaufsicht BaFin das Unternehmen aufgefordert hat, die Einschränkungen im Kundenservice schnellstmöglich abzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden nachzukommen. Der Deutschen Bank wurden aufsichtsrechtliche Maßnahmen angedroht, falls die Mängel nicht umgehend abgestellt werden.

 

Unzumutbarkeiten und Schäden

Die mit dem misslungenen Datentransfer verbundenen Störungen des Online- und Mobile-Bankings sowie die schlechte Erreichbarkeit des telefonischen Kundendienstes sind noch das geringste Übel für die Postbankkunden. Viel gravierender sind die dadurch entstandenen langen Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten sowie bei der Auflösung/Abwicklung von Konten und Rückzahlung von Spareinlagen. Außerdem kommt es insbesondere bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen. Aufträge werden nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums bearbeitet. Das ist nicht nur schlechthin höchst ärgerlich, sondern die Bankinstituten müssen die einschlägigen gesetzlichen Fristen zum Schutz ihrer Kunden bei der Einrichtung von Pfändungsschutzkonten sowie zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen einhalten. Wenn das nicht gewährleistet wird, kann das zu massive negative Auswirkungen für die Postbankkunden führen, die nicht hinnehmbar sind.

 

Wir handeln für geschädigte Postbankkunden

Unsere Kanzlei hat im Auftrag einer Mandantin eine einstweilige Verfügung gegen die Postbank in einer Pfändungsangelegenheit beantragt. Sie, die Verfügungsklägerin, hatte nach einer persönlichen Lebenskrise den Überblick über ihre Finanzen verloren. In der Folge kam es bei ihr deshalb zu Pfändungen.

Unsere Mandantin versuchte in einer Vielzahl von Telefonaten die Postbank (Verfügungsbeklagte) dazu zu bewegen, die Pfändungsgläubiger zu befriedigen und ihr danach wieder den dringend benötigten uneingeschränkten Zugriff auf ihr Konto zu geben, da sie sonst mittellos bleibe.

Wir haben die Postbank im Wege der einstweiligen Anordnung aufgefordert, von dem bei ihr geführten Konto die Kontopfändungen von Pfändungsgläubigern sofort vollständig an diese abzuführen. Nach vollständigem Ausgleich der gepfändeten Forderungen soll unserer Mandantin umgehend und uneingeschränkt Zugriff auf ihr Konto gewährt werden. Die Kosten des Verfahrens muss selbstverständlich die Postbank tragen.

Ziel der einstweiligen Verfügung ist es, dass unsere Mandantin umgehend wieder auf ihr Konto und ihr Guthaben zugreifen kann.

 

Was tun bei Schaden?

Bankkunden denen durch das Verhalten eines von der BaFin beaufsichtigten Unternehmens ein finanzieller Schaden entstanden oder Gewinn entgangen ist, müssen ihre Forderungen zivilrechtlich gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Das muss nicht unbedingt vor Gericht erfolgen. Wir streben zunächst eine schnelle und unkomplizierte außergerichtliche Einigung an.

 

Unser Angebot: Check Ihres Anspruchs

Wir prüfen als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für Sie, ob wir für Sie Ihr Problem mit der Postbank schnell und nachhaltig lösen können. Sollten Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, dann prüfen wir Ihre Forderung und machen diese ggf. auf Ihren Wunsch gegenüber der Postbank geltend.

Wir klären Sie stets über die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung auf und sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Im Erfolgsfall hat die Postbank die Kosten zu tragen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.