Kosten - Wolfgang Benedikt-Jansen

Kosten

Unser Credo: Ein Anwalt sollte mehr einbringen als er kostet.

Scheuen Sie daher nicht aus „Kostenangst“ den Kontakt zu uns. Wir treiben Sie in keinen aussichtslosen Rechtsstreit, sondern übernehmen nur Mandate, bei denen wir gute Chancen für Ihren Erfolg sehen.

Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Soweit Sie mit uns keinen Festpreis bzw. ein Pauschalhonorar vereinbaren, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich hierbei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klar geregelt. In jedem Fall sagen wir Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie hoch die Chancen in Abhängigkeit von den Erfolgsaussichten stehen, dass Ihr Gegner die Kosten des Rechtstreits übernehmen muss.

 

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine einschlägige Rechtsschutzversicherung verfügen, dann übernimmt diese Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Wir übernehmen für Sie kostenfrei die erste Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. (siehe AGB)

 

Kostenübernahme durch Beratungs- und Prozeßkostenhilfe

Sollten die Beratungs- und Prozesskosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Sie bei Gericht Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragen. Gegen eine geringe Eigenleistung erhalten Sie so Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Scheitern die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung und muss Ihre Angelegenheit zu Gericht, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und der Rechtsstreit von vornherein nicht aussichtslos ist. Wir beraten Sie hierzu gern und helfen Ihnen bei der Beantragung.